Anfang November November, billigte das Kabinett den vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Plans „Indicative Railway Infrastructure Development Plan 2018-2022“ (Indicative Plan). Auf der Grundlage des Rahmenplans haben das Verkehrsministerium (MT) und die staatliche Aktiengesellschaft „Latvijas dzelzceļš“ (LDz) werden einen Mehrjahresvertrag abschließen.
Die Schlüsselbedingung des Leitplans ist die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Eisenbahninfrastruktur. Die Gesamtnetzkapazität wird nicht erhöht, während die Mittel in die Instandhaltungs- und Entwicklungsprojekte investiert werden, um das bestehende Leistungsvolumen und eine konstant hohe Qualität zu erhalten.
Obwohl das Richtprogramm kein Finanzinstrument ist, wird im Plan ein dreistufiges Systemmodell zur Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts des Infrastrukturbetreibers definiert. Wie im Gesetz vorgesehen, sieht die erste Stufe die Beteiligung der Marktteilnehmer an der Deckung der Infrastrukturkosten vor. Die zweite Ebene definiert, dass das Anliegen der LDz Mittel zur Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts bereitstellt, und nur die dritte Ebene beabsichtigt, im Bedarfsfall oder im Interesse der Volkswirtschaft Mittel aus dem Staatshaushalt einzusetzen.
Mit der Annahme des Rahmenplans und der Genehmigung des Mehrjahresvertrags wird der Infrastrukturbetreiber (LDz) die Gebührenstabilität der öffentlich genutzten Eisenbahninfrastruktur für die nächsten fünf Jahre sicherstellen. Dies gewährleistet Transparenz für die Betreiber im Transitbereich und ermöglicht es ihnen, Fünfjahresverträge mit den Verladern abzuschließen.
Mit der Genehmigung des Richt-Plans werden die Anforderungen des § 6 des Eisenbahngesetzes erfüllt, wonach „die staatliche öffentlich genutzte Eisenbahninfrastruktur so ausgebaut wird, dass sie den Bedürfnissen der Wirtschaft und ihrer Entwicklung, den Interessen eines stabilen Verkehrs und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht wird“. Gleichzeitig steht der Plan im Einklang mit § 9 Abs. 4 Eisenbahngesetz – es geht darum, die Anforderungen an die Infrastruktur und den Mechanismus zur Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts des Infrastrukturbetreibers festzulegen. Im Rahmen des Teilprogramms „31.04.00 Finanzierung der öffentlich genutzten Eisenbahninfrastruktur“ des nationalen Haushaltsprogramms „31.00.00 Öffentlicher Verkehr“ wurden individuelle Finanzierungspläne erstellt – zur Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts, zur Erhaltung der Infrastruktur von Personenbahnhöfen und Haltepunkten und für andere Zwecke, um so auch die Transparenz und Stabilität für die Marktteilnehmer zu gewährleisten. Mit der Genehmigung des Plans soll die Verwendung von Mitteln aus dem Staatshaushalt zur Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts des öffentlich genutzten Eisenbahninfrastrukturbetreibers so gering wie möglich sein.
Die Struktur und das Verfahren der Infrastrukturfinanzierung, die Investitionsprojekte vor Ort und die Maßnahmen zur Senkung der Infrastrukturkosten sind im Mehrjahresvertrag zwischen dem Staat und der LDz festgeleg
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